Leistungen/Fachgebiete
Arbeitsrecht (Anja M. Martin)
Kündigung:
Die arbeitgeberseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, insbesondere im Falle einer außerordentlichen Kündigung, hat erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation und die persönlichen Verhältnisse der Mitarbeitenden. Aber nicht jede Kündigung ist rechtswirksam. Es sind Fristen und formelle Voraussetzungen einzuhalten und die Vorschriften des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes sowie die ordnungsgemäße Beteiligung eines gewählten Betriebsrates zu beachten. Wichtig ist, dass Sie im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung zur Vermeidung von Rechtsnachteilen schnellstmöglich Kontakt aufnehmen, sodass wir nach Erörterung und ausführlicher Beratung die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten können. Denn: wird nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung – regelmäßig persönliche Übergabe oder Einwurf in den Briefkasten – Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben, wird die Wirksamkeit der Kündigung fingiert; beendet also auch eine an sich unwirksame Kündigung das Arbeitsverhältnis.
Aufhebungsvertrag:
Im Rahmen von Verhandlungen über eine einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag, gleich ob außergerichtlich oder gerichtlich im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens, auf Initiative des Unternehmens oder im Interesse des Mitarbeitenden, berate ich Sie gern umfassend auch im Hinblick auf arbeits- und sozialversicherungs-rechtliche Konsequenzen, um ein bestmögliches Verhandlungsergebnis zu erzielen. Insbesondere etwaige Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld dürfen nicht außer Betracht gelassen werden. Das Aufsetzen des Vertragstextes übernehme ich ebenfalls für Sie.
Abmahnung:
Eine Abmahnung im Rechtssinne ist von einer bloßen Ermahnung unbedingt zu unterscheiden, denn der Abmahnung mit ihrer Rüge-, Warn- und Beweisfunktion kommt im Wiederholungsfall wesent-liche Bedeutung für eine verhaltensbedingte Kündigung zu. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, können wir nach eingehender Besprechung Ihre Reaktion auf die Abmahnung abwägen und z.B. eine Gegendarstellung fertigen
Betriebsverfassungsrecht (Anja M. Martin)
Beratung und Vertretung von Betriebsräten:
Seit vielen Jahren vertrete ich Betriebsräte außergerichtlich beratend gegenüber Unternehmen zu arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und unterstütze Gremien bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu unterschiedlichen Themen im Rahmen des § 87 BetrVG zur Ausgestaltung des betrieblichen Miteinanders und beim Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG. Sollte eine Einigung mit dem Unternehmen nicht möglich sein, vertrete ich Betriebsratsgremien auch im Verfahren vor der Einigungsstelle und im Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten. Seit 2018 halte ich regelmäßig Seminare zur Vorbereitung auf die Betriebsratswahlen und stehe somit auch als Ansprechpartnerin in Zusammenhang mit der Wahl des Betriebsrates zur Verfügung.
Familienrecht (Ulrike Wendler)
Ihr Text
Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung (Oliver Martin)
Gesellschaftsrecht:
Wir schaffen rechtssichere Strukturen für Ihren unternehmerischen Erfolg.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Investoren umfassend bei allen rechtlichen Fragestellungen – von der Wahl der passenden Rechtsform über die Gründung bis zur laufenden Betreuung und gerichtlichen Vertretung. Wir begleiten Sie mit fundierter Expertise national wie international, sowohl bei Personengesellschaften als auch insbesondere bei Kapitalgesellschaften.
Gründungsberatung
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Start in die Selbstständigkeit.
Eine durchdachte rechtliche Struktur ist das Fundament jeder erfolgreichen Unternehmensgründung. Wir unterstützen Gründerinnen und Gründer bei allen rechtlichen, strukturellen und strategischen Fragen – individuell, lösungsorientiert und wirtschaftlich sinnvoll. Dabei behalten wir nicht nur das geltende Recht, sondern auch Ihre langfristigen unternehmerischen Ziele im Blick.
Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldsachen (Oliver Martin)
Wir verteidigen Ihre Rechte konsequent in Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldsachen.
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß, Rotlichtvergehen oder ein angeblicher Verstoß gegen gewerberechtliche Vorschriften – Ordnungswidrigkeiten können schnell zu hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar Fahrverboten führen. Oft scheint die Sachlage auf den ersten Blick eindeutig – doch das ist sie selten. Gerade in Bußgeldverfahren lohnt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung. Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid, legen bei fehlerhaften Bescheiden fristgerecht Einspruch ein und vertreten Sie vor der zuständigen Verwaltungsbehörde und dem Amtsgericht. Ein drohendes Fahrverbot kann für Berufstätige existenzbedrohend sein. Wir prüfen alle Möglichkeiten, um das Fahrverbot abzuwenden oder in eine Geldauflage umzuwandeln.
Scheidungsrecht (Ulrike Wendler)
Ihr Text
Sozialrecht (Anja M. Martin, Ulrike Wendler)
Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet einen wesentlichen Einschnitt in die persönliche und wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen. Ansprüche auf Arbeitslosengeld und gegebenenfalls ergänzend auf Bürgergeld sind zu stellen. Bei (teilweiser) Ablehnung der Ansprüche sind Rechtsmittel in Form von Widersprüchen und/oder Klagen zu prüfen und Verfahren zu führen. Dabei sind Fristen zu beachten und Anträge zu formulieren sowie der Sachverhalt unter Beweisantritten vorzutragen. Wir unterstützen Sie gern.
Sind gesundheitliche Beeinträchtigungen und Krankheiten die Ursache für eine andauernde Arbeitsunfähigkeit ist die Belastung für Erwerbstätige oft besonders groß. Teilweise kommt eine Schwerbehinderung hinzu bzw. kommt eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen in Betracht. Wir beraten und begleiten Sie auch im Hinblick auf die Feststellung eines Grades der Behinderung bzw. die Höherstufung und das Verfahren auf Gleichstellung vor der Bundesagentur für Arbeit.
Sollte eine weitere Erwerbstätigkeit aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen gar nicht mehr bzw. nur noch in vermindertem Umfang möglich sein und eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen, vertreten wir Sie gegenüber der Rentenversicherung und im gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht.
Auch Statusfeststellungen im Hinblick auf eine selbständig oder unselbständig ausgeübte Tätigkeit werden von Rechtsanwältin Anja M. Martin begleitet und häufen sich aktuell aufgrund der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022 betreffend Scheinselbständigkeit von Lehrern, Dozenten und Trainern.
Steuerrecht, Steuerstrafrecht (Oliver Martin)
Steuerliche Fragen sind oft komplex und mit Unsicherheiten verbunden – sei es für Privatpersonen, Selbstständige oder Unternehmen. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, wenn es darum geht, Ihre steuerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und rechtliche Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Wir unterstützen Sie bei der vorausschauenden Steuerplanung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zur steuerlich günstigen Gestaltung von Verträgen und Geschäftsmodellen. Wenn eine Selbstanzeige erforderlich ist, begleiten wir Sie diskret und professionell durch das Verfahren. Bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt übernehmen wir Ihre Vertretung im Einspruchsverfahren sowie vor den Finanzgerichten. Auch in Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer beraten wir Sie ausführlich und gestalten Übergaben rechtssicher und steuerlich effizient.
Unsere Beratung bringt Klarheit in steuerrechtliche Fragestellungen – kompetent, lösungsorientiert und ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt.
Vertragsrecht (Anja M. Martin, Oliver Martin, Ulrike Wendler)
Ein gut formulierter Vertrag schützt vor späteren Konflikten. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen – sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich.
Wir entwerfen für Sie rechtssichere Verträge, die sowohl Ihre Interessen als auch gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Bestehende Verträge prüfen wir sorgfältig auf Schwächen, Risiken und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Verhandlungen anstehen, beraten wir Sie strategisch und begleiten Sie bei Gesprächen mit Geschäftspartnern. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, vertreten wir Ihre Rechte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Auch bei Fragen rund um Vertragskündigung, Rücktritt oder Anpassung von Vertragsinhalten stehen wir Ihnen zur Seite.
Unsere Vertragsgestaltung schützt Sie vor bösen Überraschungen – mit juristischer Präzision und einem klaren Blick für Ihre Anliegen.
Zivilrecht (Anja M. Martin, Oliver Martin, Ulrike Wendler)
Ob im privaten Bereich oder im geschäftlichen Kontext: Das Zivilrecht durchzieht nahezu alle Lebenslagen. Konflikte lassen sich oft nicht vermeiden – wir helfen Ihnen dabei, sie rechtlich sauber zu lösen.
Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Zivilrechts, zB. bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen. Streitigkeiten im Mietverhältnis, im Straßenverkehr - insb. nach Verkehrsunfällen - oder im Zusammenhang mit Kaufverträgen klären wir effizient und mit Blick auf pragmatische Lösungen. Auch im Werkvertragsrecht und allgemeinen Schuldrecht – etwa bei Verzug, Rücktritt oder Widerruf – stehen wir Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite. Zudem setzen wir uns dafür ein, Ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren und gegen rechtswidrige Eingriffe vorzugehen.
Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich gewahrt bleiben – außergerichtlich wie gerichtlich.

