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Aktuell Januar 2021! Unterhalt

Neben dem "normalen" gerichtlichen Unterhaltsverfahren gibt es das vereinfachte Unterhaltsverfahren. Mit diesem Verfahren wollte der Gesetzgeber erreichen, dass in (scheinbar) einfach gelagerten Fällen der Unterhalt schnell und unkompliziert geregelt werden kann. Und wie so oft gilt auch hier - gut gedacht ist nicht immer gut gemacht. Die Formulare, welche zum einfachen Unterhaltsverfahren auszufüllen sind, haben es gerade für den Unterhaltspflichtigen in sich. Das OLG Dresden hat in einer Entscheidung vom 21.01.2021, AZ: 20 WF 1016/20, darauf hingewiesen, dass es für einen Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, wenn er sein geringes Einkommen aus Erwerbsarbeit mit Lohnbescheinigungen nachweist. Vielmehr muss er komplett Auskufnt über sein gesamtes Einkommen erteilen.

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