Aktuell März 2021! Zum Elternrecht für gleichgeschlechtliche Paare
Trotz vielfältiger Fortschritte ist es bis heute so, dass, wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe zweier Frauen geboren wird, nur die Frau, welche das Kind zur Welt bringt, automatisch Mutter wird. Die andere Frau kann nur über eine Adoption Mutter werden. Handelt es sich dagegen um eine heterosexuelle Ehe, wird der Ehemann automatisch Vater des während der Ehe geborenen Kindes, egal, ob er auch der biologische Vater ist. Diese Ungleichbehandlung wird seit längerem moniert. Der Gesetzgeber hat aber bisher nicht abschließend reagiert. Insbesondere die Unionsparteien tun sich mit einer entsprechenden gesetzlichen Anpassung schwer. In einem wegweisenden Beschluss vom 24.03.2021 (AZ: 21 UF 146/21) hat das OLG Celle die Unvereinbarkeit der gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen mit dem Grundgesetz festgestellt und die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Beantwortung vorgelegt.
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