Aktuell April 2021! Scheidung und Ablauf Trennungsjahr
Voraussetzung für eine Scheidung ist regelmäßig, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist. Streitig kann sein, wann das Trennungsjahr begonnen hat. Wird die Trennung nicht durch den Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung (in Trennungsabsicht) nach außen hin deutlich, ist die Erklärung des Trennungswilles und dessen Dokumentation von großer Bedeutung. In einer Entscheidung vom 21.04.2021 hat das OLG Zweibrücken darauf nochmals hingewiesen (AZ: 2 UF 159/20). In diesem konkreten Fall war der Ehemann inhaftiert worden. Einige wenige Monate nach Inhaftierung (weniger als 1 Jahr) beantragte die Ehefrau die Scheidung und behauptete, dem Ehemann schon vor dessen Inhaftierung ihren Trennungswunsch bekannt gegeben zu haben. Das wurde vom Ehemann bestritten. Das OLG Zweibrücken hat es aber ausreichen lassen, dass die Ehefrau mit dem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung ihren Trennungs- und Scheidungswillen deutlich geäußert hatte. Zumindest zum Zeitpunkt des Scheidungstermins war das Trennungsjahr abgelaufen und die Ehe konnte - gegen den Willen des Ehemannes - geschieden werden.
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