Aktuell Juni 2021! Umgangsrecht der Großeltern.
Großeltern haben einen Anspruch auf Umgang mit ihrenEnkelkindern. Allerdings sind die Voraussestzungen andere als beim Umgang eines Elternteils mit einem Kind. Eltern ist Umgang schon dann zu gewähren, wenn der Umgang nicht kindeswohlschädlich ist. Bei Großeltern muss positiv festgestellt werden, dass der Umgang dem Kindeswohl dient. Die Voraussetzungen sind also höher. Wenn Großeltern und der Elternteil, bei dem die Kinder leben, hoch zerstritten sind, dient ein Umgang der Großeltern mit den Kindern regelmäßig nicht dem Kindeswohl und ist abzulehen (so zuletzt z.B. OLG Frankfurt/M, Beschluss vom 11.06.2021, AZ 6 UF 55/21).
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