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Aktuell November 2021! Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile.

In Deutschland müssen alle Schriftstücke im Rahmen eines Scheidungsverfaper Post oder besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) zugestellt werden. In Kanada z.B. ist das anders. In Kanada kann, sofern das Gericht es gestattet, ein Scheidungsantrag auch per WhatsApp zugestellt werden. Das Problem ist allerdings, dass ein kanadisches Scheidungsurteil, das auf der Basis eines per WhatsApp zugestellten Scheidungsantrag ergeht, in Deutschland nicht anerkannt werden kann. Für eine Anerkennung in Deutschland bedarf es der nach deutschem Recht ordnungsgemäßen Zustellung. Das hat das OLG Frankfurt in einer Entscheidung vom 22.11.2021 klargestellt (AZ: 28 VA 1/21). In dem entschiedenen Fall hatte der kanadische Ehemann in Kanada und die deutsche Ehefrau in Deutschland die Scheidung eingereicht. Die Kanadier waren schneller, nur nützte das dem kanadischen Ehemann zumindest für die Anerkennung "seiner" Scheidung in Deutschland wenig. Die Ehe muss in Deutschland nochmals geschieden werden. Und so ergibt sich die Situation, dass die gleiche Ehe in Kanada bereits als geschieden gilt und in Deutschland noch nicht.

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