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Mehrbedarf
Mindestunterhalt
Mindestunterhalt
Entspricht dem Unterhalt der ersten Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle, wer weniger als den Mindestunterhalt zahlen will/kann, muss nachweisen, dass er/sie trotz aller zumutbarer Anstrengungen kein Einkommen erzielen kann, dass ihm/ihr die Zahlung des Mindestunterhalts ermöglicht.
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