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Mehrbedarf
Mindestunterhalt
Mehrbedarf
Unterhaltsrechtlicher Begriff. Bezeichnet finanziellen Bedarf, der über den Tabellenbetrag (Kinder) oder Quotenunterhalt (Ehegatten) hinausgeht und regelmäßig anfällt, z.B. Beiträge für Hort, Kindergarten Sportclub, Musikunterricht, Krankenversicherung bei nicht familienversicherten Unterhaltsberechtigten. Der Mehrbedarf ist von beiden Eltern im Verhältnis ihrer anrechenbaren Nettoeinkommen zu tragen.
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