Martin & Wendler - Ihre Kanzlei für Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht im Zentrum von Leipzig

Sie leben in Trennung und haben viele Fragen? Sie hatten einen Unfall und wissen nicht weiter? Es gibt Probleme zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Sie haben Schwierigkeiten mit den Sozialbehörden? Die AnwältInnen der Kanzlei Martin § Wendler – Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft - beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen durch Beratung und Vertretung bei der Lösung Ihrer Probleme. 

Wir beraten seit über 20 Jahren Privatpersonen und kleine/mittelständische Unternehmen in rechtlichen und steuerlichen Fragen. Frau Rechtsanwältin Wendler ist Ihre Spezialistin für alle Fragen des Familienrechts (Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht usw.) und alle finanziellen Leistungen, die Familien betreffen (Kindergeld, Arbeitslosengeld 2, Unterhaltsvorschuss usw.).

In Fragen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts sowie des Sozialrechts einschließlich Sozialversicherungsrechts nimmt Frau Rechtsanwältin Martin Ihre Interessen wahr. Ein besonderes Tätigkeitsfeld stellt die Beratung und Vertretung von Betriebsräten auch im Zusammenhang mit dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen dar.

Zivil-, Gesellschafts- und  Steuerrecht sind das Spezialgebiet von Herrn Rechtsanwalt Martin.  

Wir stehen Ihnen mit Kompetenz, Erfahrung und Verständnis zur Seite.  

Stellenangebot Januar 2024! Wir suchen eine/n neue/n MitarbeiterIn als Assistenz, gern auch ältere Menschen oder BerufsanfängerInnen. Wichtig ist für uns, dass Sie Erfahrung als e Assistenz und in Büroorganisation haben. Bei entsprechender Eignung und Erfahrung begrüßen wir auch QuereinsteigerInnen ohne eine klassische Ausbildung als ReFa  Teilzeit mit mind. 30 Stunden möglich. Verkürztes Arbeiten am Freitag möglich. Branchenübliches Gehalt ab 2.500,00 € je nach Qualiifikation. Urlaub nach Absprache.Wir bieten Ihnen einen Arbeitsplatz in einem Team aus AnwältInnen und Mitarbeitenden."auf Augenhöhe". Wir gewähren Ihnen eine umfassende <einarbeitung. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich telefoisch, schriftlich oder per E-Mail bei uns. Zuständig für den Bewerbungsprozess ist Rechtsanwältin Ulrike Wendler. 

Aktuell Februar 2023! Unterhalt für ein Kind nach Samenspende. Eine Samenspende kann über eine ärztliche Assistenz zu einer Schwangerschaft führen oder durch eine private Samenspende. Eine  Schwangerschaft mit Samenspende mit Hilfe einer ärztlichen Assistenz ist in der Regel durch vertragliche und notarielle Vereinbarungen flankiert, welche absichern, dass zwischen dem Kind, der Mutter und dem Samenspender keine rechtlichen Beziehungen wegen Schwangerschaft und Geburt entstehen. Anders kann es bei einer privaten Samenspende sein, da hier oft auf vertragliche/notarielle Vereinbarungen verzichtet wird Zwischen Kind und Vater entsteht eine Vater-Kind-Beziehung mit allen Rechten und Pflichten. Das OLG Brandenburg hatte in einem Verfahren über den Unterhalt des Kindes zu entscheiden. Der Samenspende ging eine rege Kommunikation voraus. Aus dieser Kommunikation war für das Gericht ausreichend erkennbar, dass der Mann seine Samenspende nur abgeben wollte, wenn er mit keinen Kosten belastet werden würde. Das betraf auch mögliche Unterhaltsansprüche des Kindes. Dennoch machte die Frau mehrere Jahre nach der Geburt des Kindes Unterhaltsansprüche für das Kind geltend und beantragte Unterhaltsvorschuss. Das OLG Brandenburg bewertete in seinem Beschluss vom 27.02.2023, AZ: 13 UF 21/22, die Kommunikation von Mann und Frau als so genannte Freistellungsvereinbarung. Die Frau hatte also rechtsverbindlich erklärt, für den Unterhalt des Kindes selbt aufzukommen und den Mann damit nicht zu belasten. Sie musste vom Mann bereits gezahlten Unterhalt erstatten und darf künftig keine weiteren Beträge gegen ihn geltend machen.

Aktuell Februar 2022! Vaterschaft eines Frau-Mann-Transsexuellen. Nach deutschem Recht kann mit der Geburt eines KIndes nur ein Mann zweiter Elternteil des neugeborenen Kindes werden. Wie aber ist folgender Fall zu bewerten: Zwei Frauen sind miteinander verheiratet. Die eine Frau ist schwanger. Die andere Frau hat zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes aufgrund eines Verfahrens nach dem Transsexuellengesetz den Status eines Mannes. Das Amtsgericht Regensburg hat für diesen Fall entschieden, dass, obwohl bei Eheschließung und Beginn der Schwangerschaft der Ehepartner noch eine Frau war, er trotzdem als Vater des Kindes eingetragen werden kann, weil bei Geburt des Kindes bereits die Geschlechtszuordnung als Mann gegeben war und die Zuordnung als rechtlicher Vater dem Kindeswohl nicht schadet (AZ: UR III 19/21, Beschluss vom 04.02.2022). Übrigens: Rechtlicher Vater und damit Vater mit allen Rechten und Pflichten kann auch jemand sein, der nicht biologischer Vater des Kindes ist. 

Aktuell November 2021! Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile. In Deutschland müssen alle Schriftstücke im Rahmen eines Scheidungsverfaper Post oder besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) zugestellt werden. In Kanada z.B. ist das anders. In Kanada kann, sofern das Gericht es gestattet, ein Scheidungsantrag auch per WhatsApp zugestellt werden. Das Problem ist allerdings, dass ein kanadisches Scheidungsurteil, das auf der Basis eines per WhatsApp zugestellten Scheidungsantrag ergeht, in Deutschland nicht anerkannt werden kann. Für eine Anerkennung in Deutschland bedarf es der nach deutschem Recht ordnungsgemäßen Zustellung. Das hat das OLG Frankfurt in einer Entscheidung vom 22.11.2021 klargestellt (AZ: 28 VA 1/21). In dem entschiedenen Fall hatte der kanadische Ehemann in Kanada und die deutsche Ehefrau in Deutschland die Scheidung eingereicht. Die Kanadier waren schneller, nur nützte das dem kanadischen Ehemann zumindest für die Anerkennung "seiner" Scheidung in Deutschland wenig. Die Ehe muss in Deutschland nochmals geschieden werden. Und so ergibt sich die Situation, dass die gleiche Ehe in Kanada bereits als geschieden gilt und in Deutschland noch nicht. 

Aktuell Juli 2021! Umgangsrecht des leiblichen Vaters. In Bezug auf die Vaterschaft für ein Kind unterscheidet das deutsche Recht zwischen biologischer und rechtlischer Vaterschaft. Das Umgangsrecht für ein Kind steht dem rechtlichen Vater grundsätzlich und ohne besondere Prüfung zu. Der biologische Vater, der die Vaterschaft nicht anerkannt hat, der mit der Mutter zum Zeitunkt der Geburt nicht verheiratet war oder dessen Vaterschaft durch Adoption erloschen ist, ist nicht rechtlicher Vater. Ihm steht aber ebenfalls ein Umgangsrecht zu, aber nur dann, wenn dies dem Kindeswohl dient. Diese Voraussetzung muss das Familiengericht ausdrücklich prüfen. Diese Regelung gilt auch für einen so genannten privaten Samenspender, also einen Mann, der eine Schwangerschaft außerhalb einer ärztlich assistierten künstlichen Befruchtung ermöglicht hat. Das hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 16. Juni 2021 festgestellt, welche am 19. Juli 2021 veröffentlich worden ist (AZ: XII ZB 58/20). 

Aktuell Juni 2021! Umgangsrecht der Großeltern. Großeltern haben einen Anspruch auf Umgang mit ihrenEnkelkindern. Allerdings sind die Voraussestzungen andere als beim Umgang eines Elternteils mit einem Kind. Eltern ist Umgang schon dann zu gewähren, wenn der Umgang nicht kindeswohlschädlich ist. Bei Großeltern muss positiv festgestellt werden, dass der Umgang dem Kindeswohl dient. Die Voraussetzungen sind also höher. Wenn Großeltern und der Elternteil, bei dem die Kinder leben, hoch zerstritten sind, dient ein Umgang der Großeltern mit den Kindern regelmäßig nicht dem Kindeswohl und ist abzulehen (so zuletzt z.B. OLG Frankfurt/M, Beschluss vom 11.06.2021, AZ 6 UF 55/21).

Aktuell April 2021!  Scheidung und Ablauf Trennungsjahr: Voraussetzung für eine Scheidung ist regelmäßig, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist. Streitig kann sein, wann das Trennungsjahr begonnen hat. Wird die Trennung nicht durch den Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung (in Trennungsabsicht) nach außen hin deutlich, ist die Erklärung des Trennungswilles und dessen Dokumentation von großer Bedeutung. In einer Entscheidung vom 21.04.2021 hat das OLG Zweibrücken darauf nochmals hingewiesen (AZ: 2 UF 159/20). In diesem konkreten Fall war der Ehemann inhaftiert worden. Einige wenige Monate nach Inhaftierung (weniger als 1 Jahr) beantragte die Ehefrau die Scheidung und behauptete, dem Ehemann schon vor dessen Inhaftierung ihren Trennungswunsch bekannt gegeben zu haben. Das wurde vom Ehemann bestritten. Das OLG Zweibrücken hat es aber ausreichen lassen, dass die Ehefrau mit dem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung ihren Trennungs- und Scheidungswillen deutlich geäußert hatte. Zumindest zum Zeitpunkt des Scheidungstermins war das Trennungsjahr abgelaufen und die Ehe konnte - gegen den Willen des Ehemannes - geschieden werden. 

Aktuell März 2021! Zum Elternrecht für gleichgeschlechtliche Paare: Trotz vielfältiger Fortschritte ist es bis heute so, dass, wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe zweier Frauen geboren wird, nur die Frau, welche das Kind zur Welt bringt, automatisch Mutter wird. Die andere Frau kann nur über eine Adoption Mutter werden. Handelt es sich dagegen um eine heterosexuelle Ehe, wird der Ehemann automatisch Vater des während der Ehe geborenen Kindes, egal, ob er auch der biologische Vater ist. Diese Ungleichbehandlung wird seit längerem moniert. Der Gesetzgeber hat aber bisher nicht abschließend reagiert. Insbesondere die Unionsparteien tun sich mit einer entsprechenden gesetzlichen Anpassung schwer. In einem wegweisenden Beschluss vom 24.03.2021 (AZ: 21 UF 146/21) hat das OLG Celle die Unvereinbarkeit der gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen mit dem Grundgesetz festgestellt und die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Beantwortung vorgelegt. 

Aktuell Februar 2021! Zum Namensrecht: Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tragen Kinder oft den Nachnamen des Vaters. Oft hat die Mutter nach der Trennung den Wunsch, den Nachnamen zu ändern und dem Kind den eigenen Nachnamen zu geben. Das ist möglich, aber nur, wenn die Namensänderung erforderlich ist. Dafür reicht es nach einer Entscheidung des OVG Bremen vom 04.02.2021, AZ 1 PA 306/20, nicht aus, wenn das Kind gerne den Namen der Mutter und ggf. Halbgeschwister tragen möchte und wenn seit Jahren kein Umgangsrecht mehr stattgefunden hat. Eine seelische Belastung könnte die Erforderlichkeit einer Namensänderung begründen, muss aber über eine bloße "Empflichkeit" (so das Urteil) hinausgehen.

Aktuell Januar 2021! Unterhalt: Neben dem "normalen" gerichtlichen Unterhaltsverfahren gibt es das vereinfachte Unterhaltsverfahren. Mit diesem Verfahren wollte der Gesetzgeber erreichen, dass in (scheinbar) einfach gelagerten Fällen der Unterhalt schnell und unkompliziert geregelt werden kann. Und wie so oft gilt auch hier - gut gedacht ist nicht immer gut gemacht. Die Formulare, welche zum einfachen Unterhaltsverfahren auszufüllen sind, haben es gerade für den Unterhaltspflichtigen in sich. Das OLG Dresden hat in einer Entscheidung vom 21.01.2021, AZ: 20 WF 1016/20, darauf hingewiesen, dass es für einen Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, wenn er sein geringes Einkommen aus Erwerbsarbeit mit Lohnbescheinigungen nachweist. Vielmehr muss er komplett Auskufnt über sein gesamtes Einkommen erteilen. 

Aktuell Dezember 2020! Umgangsrecht: "Vater müssen ihre Kinder treffen" - so titelten heute mehrere Nachrichtenseiten. Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom heutigen Tag (AZ 3 UF 156/20). Ein Vater ist gegen seinen Willen verpflichtet worden, Umgang mi seinen 3 Kindern 1 mal im Monat wahrzunehmen. Er hatte gegen eine Umgangsverpflichtung eingewandt, dass er bis zu 120 Stunden in der Woche arbeiten müsse und daher keine Zeit habe. Das Gericht hat dem Vater mit auf den Weg gegeben, seine Prioritäten zu überdenken.

Aktuell August  2020! Corona-Kindergeld-Bonus und Unterhalt: Im September und Oktober 2020 wird der Kindergeld-Bonus ausgezahlt, und zwar einmal 200,00 € im September und einmal 100,00 € im Oktober. Der unterhaltspflichtige Elternteil kann diesen Bonus im September und Oktober jeweils zur Hälfte von seinem geschuldeten Unterhalt abziehen, soweit er wenigstens den Mindestunterhalt  bezahlt. Aber Achtung! Wenn der Unterhalt bereits tituliert ist, also eine Jugendamtsurkunde, ein gerichtlicher Beschluss oder ein gerichtlicher Vergleich vorliegt, erfolgt der Abzug nicht automatisch. Aktuell ist noch nicht geklärt, ob der Abzug des hälftigen Kinderbonus überhaupt statthaft ist. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Wendler

Aktuell Juli 2020! Zum neuen Mehrwertsteuersatz: Im Zeitraum Juli bis Dezember 2020 gilt der verringerte Mehrwertsteuersatz von 16 %. Für die Abrechnung unserer Arbeit heißt das, dass wir mit dem alten Steuersatz abrechnen müssen, wenn die Angelegenheit bis zum 30. Juni 2020 beendet wurde (z.B. Abschluss eines Vergleichs am 30. Juni 2020) und mit dem neuen Steuersatz abrechnen dürfen, wenn die Erledigung zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 erfolgte, selbst wenn uns der Auftrag weit vorher erteilt wurde (z.B. Scheidungsverhandlung mit Scheidungsbeschluss am 29. Juli 2020, Auftragserteilung im Dezember 2019). 

Aktuell Mai 2020! Zum Sorgerecht: Wir werden oft gefragt, wann das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben werden kann, insbesondere dann, wenn der eine Elternteil seit mehreren Jahren keinen Kontakt zum Kind hat. In diesen Fällen ist die Einholung von notwendigen Unterschriften durch den Elternteil, bei dem das Kind lebt, oft langwierig und schwierig. Eine allgemein gültige Regel gibt es nicht. Das OLG Brandenburg hat in einer Entscheidung vom 12.05.2020 (AZ 4 F 26/19) es auch bei der gemeinsamen elterlichen Sorge belassen, obwohl die Mutter - das Kind lebt beim Vater - ihre Tochter seit 8 Jahren aus Gründen, die allein bei ihr liegen, nicht mehr gesehen hat. Bei der Trennung der Eltern war das Kind höchstens 2 Jahre alt. Das Kind hat also keinerlei aktive Erinnerung an die Mutter, die Mutter weiß nichts über das Kind und seine konkreten Lebensumstände, und dennoch soll die Mutter weiterhin Entscheidungen für das Kind gemeinsam mit dem Vater treffen können. Wir halten das zumindest für fraglich. 

Aktuell April 2020! Wir möchten an dieser Stelle nochmals auf unser Angebot für eine Erstberatung zu Trennung und Scheidung verweisen. Wenn Sie sich Gedanken über eine Trennung von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin machen oder  Ihr Partner/Ihre Partnerin sich von Ihnen getrennt hat, ist Beratung über die rechtlichen Folgen einer Trennung, darüber, wie es jetzt weiter geht und an was zu denken ist, sehr sinnvoll und oft dringend erforderlich. Durch eine rechtliche Begleitung von Anfang an können Sie Fehler vermeiden, welche sich später nur schwer korrigieren lassen. Wir bieten Ihnen eine Erstberatung für 50,00 € zzgl. MWSt. an. Frau Rechtsanwältin Wendler berät Sie sowohl telefonisch als auch persönlich, letzteres unter Beachtung der üblichen Hygiene-Regeln. 

Aktuell März  2020! Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der Scheidung bedarf zunächst eines Grundes (z.B. wegen Kinderbetreuung). Ist ein Unterhaltsgrund gegeben, kann der Unterhalt betragsmäßig begrenzt und zeitlich befristet werden. Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 20.02.2020 über eine interessante Konstellation entschieden (AZ 13 UF 78/19). Die Ehefrau war bereits vor der Hochzeit an MS erkrankt und wurde nach der Trennung deswegen und weiterer Erkrankungen voll erwerbsunfähig. Obwohl der Ehemann keine Ursache für die Krankheit gesetzt hatte, sondern diese schicksalshaft war, ist er zu einer lebenslangen Unterhaltszahlung verpflichtet worden. Allerdings begrenzte das OLG Brandenburg die Höhe des Unterhalts auf das Existenzminimum abzüglich der Erwerbsminderungsrente der Ehefrau und sprach der Ehefrau 30,00 € im Monat zu. Für weitere Fragen zum Unterhalt können Sie sich gern an Frau Rechtsanwältin Wendler wenden. 

Aktuell Februar 2020! Heute zum Hauptwohnsitzes eines Kindes im Wechselmodell: Zunehmend betreuen Eltern ihre Kinder paritätisch, also im Wechselmodell. Häufig streiten  sich Eltern darüber, wo die Kinder ihren Hauptwohnsitz haben sollen. Leider lässt sich diese Frage nicht über einen Antrag beim Familiengericht klären. Nach ständiger Rechtsprechung, zuletzt entschieden durch das OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2020, AZ 13 WF 19/20,  ist die Frage des Hauptwohnsitzes für das Kindeswohl nicht relevant, so dass auch die gemeinsame Sorge nicht betroffen ist. Es handelt sich lediglich um eine verwaltungsrechtliche Frage. Können sich Eltern, welche die Kinder im Wechselmodell betreuen, also nicht einigen, verbleibt es dabei, dass die Kinder ihren Hauptwohnsitz bei dem Elternteil behalten, bei dem sie sowieso schon gemeldet sind. Für weitere Fragen zur elterlichen Sorge können Sie sich gern an Frau Rechtsanwältin Wendler wenden. 

Aktuell Januar 2020! Soll ein Kind den Namen des neuen Ehemanns/ der neuen Ehefrau der Mutter/des Vaters annehmen, ist grundsätzlich die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Diese Zustimmung kann durch das Gericht ersetzt werden, wenn dies erforderlich ist. Eine Kindeswohlgefährdung muss nicht gegeben sein (Beschluss des OLG Frankfurt/M. vom 18.12.2019, AZ: 1 UF 140/19). Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Für weitere Fragen können Sie sich gern an Frau Rechtsanwältin Wendler wenden. 

Aktuell Dezember 2019! Auch bei einer Auslandsadoption sind bestimmte Mindeststandards einzuhalten. Wie das OLG Frankfurt am 24.09.2019 entschieden hat, kann eine im Ausland erfolgte Adoption nicht anerkannt werden, wenn keine umfassende Prüfung der potentiellen Adoptiveltern durchgeführt wurde, ob sie für die Adoption geeignet sind (AZ: 1 UF 93/18). In dem entschiedenen Fall hatte das zuständige Gericht des Herkunftsstaates des Kindes nur äußere Faktoren wie die finanzielle Situation der Adoptiveltern geprüft, aber nicht deren Erziehungseignung. Es hat auch nur eine Anhörung vor Gericht, an welcher der Adoptivvater noch nicht einmal teilgenommen hat, stattgefunden. 

Aktuell November 2019! Zum Thema Adoption wird es erhebliche Neuerungen im nächsten Jahr geben. Am 06.11.2019 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf verabschiedet, wonach künftig eine Stiefkindadoption unter bestimmten Voraussetzungen auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft möglich ist. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2019. 

Aktuell September 2019! Zunehmend erreichen uns rechtliche Anfragen zu Themen rund um moderne Zeugungsmethoden. Deshalb hier eine interessante Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom 28.08.2019. Die Frage war, ob eine Frau konservierte, beim Behandlungsinstitut aufbewahrte Eizellen herausverlangen kann, welche mit dem Samen ihres inzwischen verstorbenen Lebensgefährten befruchtet worden waren. Das Landgericht lehnte die Klage ab, unter anderem deswegen, weil die Frau den Herausgabeanspruch nicht allein geltend machen konnte, sondern nur mit dem leider verstorbenen Lebensgefährten. Dieses Herausgabeverlangen ist ein höchstpersönliches Recht und damit mit dem Tod des Mannes erloschen. 

Aktuell August 2019! Aktuell hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgestellt, dass ein (erwachsenes) Kind künftig für Pflegekosten der eigenen Eltern nur aufkommen muss, wenn es mehr als 100.000,00 € im Jahr verdient. Diese Einkommensgrenze gilt bereits jetzt, wenn die Eltern Grundsicherung im Alter beziehen. Es ist zu begrüßen, dass es künftig eine einheitliche Einkommensgrenze geben wird. Wenn Sie Fragen zum Elternunterhalt haben oder bereits eine Zahlungsaufforderung vom Sozialamt vorliegt, können Sie sich gern an Frau Rechtsanwältin Wendler wenden. 

Aktuell Juli 2019! Trennungsunterhalt: Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt/Main vom 12.07.2019 nicht in jedem Fall voraus, dass die Ehegatten auch zusammengelebt haben. Hier war es so, dass die Ehegatten sich trennten, bevor sie einen gemeinsamen Haushalt gegründet hatten. Da dies aber geplant gewesen sei, müsse der Ehemann bis zur Scheidung Unterhalt für die Ehefrau bezahlen (AZ: 4 UF 123/19).  

Aktuell März 2019! Sorgerecht und Jugendamt: Wird ein Kind durch das Jugendamt in Obhut genommen, müssen sich die sorgeberechtigten Eltern, wenn sie damit nicht einverstanden sind, mit einem Widerspruch dagegen wehren. Nicht zulässig ist ein Antrag gegen das Jugendamt beim Familiengericht auf Herausgabe des Kindes (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.02.2019, AZ 13 WF 210/18) . Ihre Expertin für das Familienrecht Frau Rechtsanwältin Wendler

Aktuell Februar 2019! Nach dem Entzug der elterlichen Sorge kann für Kinder auch dann das Jugendamt als Vormund bestellt werden, wenn Verwandte bereit wären, die Vormundschaft zu übernehmen. In einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 20.11.2018, AZ I-8 UF 187/17, hatte sich das OLG Düsseldorf dafür ausgesprochen, das JA als Vormund einzusetzen, weil Pflegeeltern als besser geeignet für die Betreuung der Familie angesehen wurden als Verwandte der Kinder. Sie haben weitere Fragen zum Sorgerecht? Wenden Sie sich an Frau Rechtsanwältin Wendler

Aktuell Januar 2019! Heute eine schon etwas ältere, aber erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung zum Adoptionsrecht: Ein in Deutschland lebendes Ehepaar hatte im Ausland ein Kind von einer Leihmutter austragen lassen; biologische Eltern waren die Ehepartner. Rechtliche Mutter war aber die Leihmutter. Um auch rechtliche Eltern zu werden, musste das Ehepaar die in Deutschland gegebenen rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Der Ehemann erkannte die Vaterschaft an. Für die Ehefrau wurde mit Zustimmung der Leihmutter (Stiefmutter-) Adoption beantragt. Das Amtsgericht Frankfurt/M. lehnte mit Beschluss vom 09.04.2018 den Adoptionsantrag ab. Der Gesetzgeber habe alle Adoptionswege, welche im Zusammenhang mit Kinderhandel stehen könnten, ausschließen wollen. Deswegen sei in Fällen der Leihmutterschaft eine Adoption nur zulässig, wenn das Kindeswohl dies erfordere. Da das Kind bereits bei dem Ehepaar (so genannte Wunscheltern) lebte, sei das Kindeswohl nicht gefährdet  und die Adoption unzulässig (AZ 470 F 16020/17 AD, noch nicht rechtskräftig). Für weitere Fragen zum Familienrecht wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Wendler

Aktuell November 2018!  Thema Elternschaft- eine gänzliche rechtliche Gleichstellung von Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren gibt es immer noch nicht. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10.10.2018 klargestellt. Ein Mutter hatte gefordert, dass ihre Ehefrau als weiterer Elternteil in die Geburtsurkunde ihres Kindes eingetragen wird. Das Kind war nach der Einführung der "Ehe für alle" geboren worden und die Frauen hatte ihre Lebenspartnerschaft vor Geburt des Kindes in eine Ehe umschreiben lassen. Der BGH ist der Auffassung, dass zunächst eine gesetzliche Änderung erforderlich ist, bevor auch Kinder, welche in eine Ehe mit zwei Frauen  geboren werden, automatisch zwei Elternteile haben. 

Aktuell Oktober 2018!  Thema Unterhaltsvorschuss - die Mutter trifft eine recht umfassende Pflicht, den Vater ihres Kindes zu ermitteln. Im vom Oberverwaltungsgericht Koblenz am 24.09.2018 entschiedenen Fall  hatte die Kindesmutter angegeben, sie habe den Kindesvater während einer Faschingsveranstaltung in einer Gaststätte kennengelernt. Alkohol sei im Spiel gewesen. Sie wüsste nicht einmal den Namen des Vaters. Das OVG Koblenz monierte, die Kindesmutter hätte sofort nach Kenntnis von der Schwangerschaft z.B. in der Gaststätte nachfragen müssen, ob man den Vater dort kenne. Ein Unterlassen solcher Nachforschungen stelle einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht dar und führe dazu, dass ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nicht besteht (AZ: 7 A 10300/18).

Aktuell September 2018!  Eine Regelung zum Ehegattenunterhalt in einem Ehevertrag kann unwirksam sein, wenn damit der Bedarf wegen Betreuung von gemeinsamen Kindern auf das Existenzminimum beschränkt wird (OLG Celle, 31.08.2018, AZ: 17 UF 28/18). Für Fragen rund um Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen können Sie sich gern an Frau Rechtsanwältin Wendler wenden. 

Aktuell August 2018!  Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einer Entscheidung vom 26.07.2018 die Klage eines Mannes auf Erzwingung eines Vaterschaftstests zurückgewiesen,Der Mann war Liebhaber einer verheirateten Frau, welche noch während der Beziehung schwanger wurde. Der Mann wollte wissen, ob er der Vater des später geborenen Mädchens sei. Die Frau lebte weiterhin in der Ehe mit ihrem Mann. Der EGMR entschied, dass das Kindeswohl des Mädchen vorrangig ist. Sollte der Kläger als Vater des Mädchens festgestellt werden, müsste mit einem Zerbrechen der Ehe gerechnet werden. Dies entspräche nicht dem Kindeswohl. Für weitere Fragen zum Abstammungsrecht, Umgang u.ä. wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Wendler

 

Aktuell Juli 2018!  In einer interessanten Entscheidung vom 15.06.2018 hat sich das OLG Frankfurt zum Smartphone und Internetzugang für Kinder geäußert (AZ: 2 UF 41/18). Ein 8-jähriges Kind lebte bei der Mutter, hatte ein eigenes Smartphone und unbegrenzten Internetzugang, auch über die Geräte der Mutter. Das Amtsgericht hatte der Mutter eine Auflage erteilt,  die Smartphone- und Internetnutzung des Kindes zeitlich und inhaltlich zu begrenzen. Das OLG Frankfurt hob diese Entscheidung auf. Allgemeine Bedenken gegen eine grenzenlose Smartphone- und Internetnutzung können zwar nachvollzogen werden. Für die Erteilung einer gerichtlichen Auflage ist aber eine konkrete Kindeswohlgefährdung erforderlich, welche im vorliegenden Fall nicht gegeben bzw. nicht nachgewiesen war. Für weitere Fragen zum Sorgerecht wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Wendler

Aktuell Juni 2018! Eltern müssen ihrem Kind keine Zweitausbildung finanzieren, wenn das Kind bereits eine Erstausbildung, welche den Neigungen und Fähigkeiten des Kindes entspricht,  erfolgreich absolviert hat, in diesem Beruf aber keinen Job findet. Das Risiko der Arbeitsplatzsuche trägt das Kind oder, wie im entschiedenen Fall, das BAFÖG-Amt (OLG Hamm, Beschluss v. 27.04.2018, AZ: 7 UF 18/18) Für weitere Fragen zum Thema "Ausbildungsunterhalt" wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Wendler.

Aktuell April 2018! Die Bundesregierung zieht ein positives Fazit der gemeinsamen elterlichen Sorge. In einem Bericht vom 6. April 2018 legt die BUndesregierung dar, dass sich die gemeinsame elterliche Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern als unproblematischer herausgestellt hat als befürchtet. Das besondere Verfahren hierzu habe sich auch bewährt. 

Aktuell März 2018! Die KfZ-Versicherung (hier: Kasko-Versicherung) für das Familienfahrzeug kann auch von dem Ehegatten gekündigt werden, der nicht Versicherungsnehmer ist. Hier war es so, dass die Kakso-Versicherung von der Ehefrau abgeschlossen worden war und der Ehemann den Vertrag gekündigt hatte (BGH, Beschluss vom 28.02.2018, AZ: XII ZR 94/17).

Aktuell Februar 2018! Versorgungsausgleich ist auch nach Rechtskraft der Scheidung möglich. Wenn während der Scheidung über den Versorgungsausgleich nicht entschieden wurde, kann dieser auch noch nach der Scheidung durchgeführt werden. Eine Frist gibt es nicht. Der Antrag kann also auch noch Jahre nach der Scheidung gestellt werden (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.02.2018, AZ 6 UF 11/18). 

Aktuell Januar 2018! Wichtige Änderung Kindergeld: Bis Ende 2017 konnte Kindergeld 4 Jahre rückwirkend vor der Antragstellung beantragt werden. Das hat sich geändert. Seit 1. Januar 2018 kann Kindergeld nur noch rückwirkend für 6 Monate vor Antragstellung gewährt werden. 

Aktuell 7. November 2017! Neue Düsseldorfer Tabelle: Heute hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die ab Januar 2018 geltende Unterhaltstabelle veröffentlicht. Wie immer in den letzten Jahren hat das OLG Düsseldorf den Mindestunterhalt um einige Euro angehoben. Gleichzeitig aber hat es die Einkommensgruppen verändert. Der Mindestunterhalt gilt ab Januar 2018 nicht mehr bis zu einem Einkommen von 1.500,00 € im Monat, sondern bis zu einem Einkommen von 1.900,00 € im Monat. Dadurch verschieben sich auch alle fortfolgenden Einkommensgruppen. Diese Änderung der Einkommensgruppen kann Auswirkung auf bereits bestehende Unterhaltstitel haben und ist auf jeden Fall beachtlich in laufenden und zukünftigen Unterhaltsverfahren. Wenn Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Rechtsanwältin Ulrike Wendler 

 

Aktuell September 2017! Rückforderung von Schenkungen - geschenkt ist geschenkt....: In einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 23.06.2017 hat das Landgericht Köln entschieden, dass Schenkungen zwischen nichtehelichen Lebensgefährten in der Regel nicht zurückgefordert werden können. In diesem Fall hatte der Mann der Frau ein Auto im Wert von 6.000,00 € geschenkt. Die Frau konnte das Auto behalten. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Ulrike Wendler 

Aktuell  August 2017! Scheidungskosten Aufgrund eines erst im August 2017 bekannt gewordenen Urteils des Bundesfinanzhofes vom 18.05.2017 sind Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Gem. § 33 Abs. 2 S. 4 EStG in der seit 2013 geltenden Fassung sind Kosten nur noch absetzbar, wenn die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen betroffen ist. Das gilt für Scheidungskosten nicht. Ob das auch für Kosten aus einem Unterhaltsverfahren gilt, bleibt unklar.  

Aktuell Juli 2017! Kinderehen: Am 7. Juli 2017 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach es "Kinderehen" grundsätzlich nicht mehr geben soll. Damit sind gemeint Eheschließungen, an denen mindestens eine minderjährige Person beteiligt ist. Kinderehen, auch solche, die im Ausland geschlossen wurden, sollen außer in bestimmten Ausnahmesituationen aufgehoben werden. 

Aktuell Mai 2017! Gesundheitsfürsorge: Die Entscheidung, ob ein Kind geimpft werden soll, ist grundsätzlich von beiden sorgeberechtigten Eltern gemeinsam zu treffen. Sind sich die Eltern nicht einig, kann jeder Elternteil beim Familiengericht beantragten, dass ihm die Befugnis, über das Impfen zu entscheiden, übertragen wird, er oder sie also allein über diese Frage entscheiden kann. Das Gericht hat diese Alleinentscheidungsbefugnis in der Regel dem Elternteil zu übertragen, der  sich für eine Impfung einsetzt (Beschluss des BGH vom 03.05.2017, AZ XII ZB 157/16). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Ulrike Wendler 

Aktuell März 2017! Adoption: In einem am 06.03.2017 veröffentlichtem Beschluss vom 08.02.2017 hat dar Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Adoption von Stiefkindern durch einen nicht verheirateten Partner / Partnerin nicht möglich ist. Adoption setzt das Verheiratetsein des Stiefelternteils mit dem leiblichen Elternteil voraus. Diese Regelung sei auch verfassungsgemäß.

Aktuell Februar / März 2017! Wechselmodell: In einem am 27.02.2017 veröffentlichtem Beschluss vom 01.02.2017 hat dar Bundesgerichtshof entschieden, dass das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, und zwar im Rahmen eines Umgangsverfahrens (AZ: XII ZB 601/15). Der Beschluss des Bundesgerichtshofs enthält noch weitere wichtige Feststellungen dazu, was Voraussetzung für die Anordnung eines Wechselmodells ist. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Ulrike Wendler 

Aktuell Januar 2017! ALG 2 und Fahrtkosten zu einer Therapie: Wenn durch eine notwendige Therapie (z.B. Psychotherapie) zusätzliche Fahrtkosten entstehen, welche weder durch den Regelsatz abgedeckt noch von der Krankenkasse erstattet werden, besteht ein Anspruch gegen das Jobcenter (SG Dresden, Urteil vom 12.12.2016, AZ S 3 AS 5728/14). Für weitere Fragen können Sie sich gern an  Rechtsanwältin Ulrike Wendler  oder Rechtsanwältin Anja Martin wenden. 

Aktuell November 2016! Unterhalt für Kinder: Die neue Düsseldorfer Tabelle ist da! Der Mindestunterhalt und darauf aufbauend die weiteren Unterhaltsbeträge steigen für die erste und zweite Altersstufe um 7,00 €, für die dritte Altersstufe um 10,00 € und für die vierte Altersstufe um 11,00 €. Wenn Sie Fragen zum Unterhalt haben, können Sie sich gern an Rechtsanwältin Ulrike Wendler  wenden. 

Aktuell Oktober 2016! Unterhaltsvorschuss: Laut einer Gesetzesinitiative von BM Manuela Schwesig soll es bereis ab Januar 2017 Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18. Lebensjahr statt bisher nur bis zum 12. Lebensjahr geben. Die maximale Bezugsdauer von 6 Jahren soll entfallen. 

Aktuell Oktober 2016! Zum Versorgungsausgleich: Das SG Berlin  hat in einem Urteil vom 15.08.2016 entschieden, dass das deutsche Rentenrecht eine Rückabwicklung des Versorgungsausgleichs außerhalb der geltenden Regelungen nicht zulässt und dies nicht verfassungswidrig ist. Der Fall: Die Ehefrau hatte durch den Versorgungsausgleich Anwartschaften in Höhe von 300,00 € an den Ehemann abgeben müssen. Nach 5 Jahren Rentenbezug starb der Ehemann. Die Ehefrau hatte beantragt, dass ihr die zuvor abgezogene Rente wieder zurück übertragen wird. Die Klage wurde abgewiesen (AZ:  S 10 R 5245/14). Die Klägerin hat Berufung eingelegt. Wir verfolgen das Verfahren weiter! Kurz zur Information: Sind zwischen Rentenbezug und Todesfall nur bis zu 3 Jahren vergangen, kann der Versorgungsausgleich durch Antrag beim Rententräger rückgängig gemacht werden. 

Aktuell September 2016! In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung hat das OLG Brandenburg sich im Februar 2016 mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen einer Jugendlichen durch die Eltern, auf deren Antrag durch das Gericht der aufgrund einer Liebesbeziehung bestehende Kontakt zu einem deutlichen älteren Mann untersagt werden kann. Das OLG - sofern die Jugendliche ihren Willen, die Liebesbeziehung zu dem Mann aufrecht zu erhalten nachvollziehbar und anhaltend äußert, kann ihr der Kontakt nicht untersagt werden (OLG Brandenburg, B. vom 25.02.2016, AZ 9 UF 132/15).

Aktuell August  2016! Zugewinnausgleich - Ehrlichkeit lohnt sich doch.  Wird vor Abschluss eines Vergleichs zum Zugewinnausgleich eine wichtige, für beide Seiten bedeutsame Tatsache bewusst verschwiegen oder falsch dargestellt, kann der Vergleich durch den benachteiligten Ehegatten widerrufen werden (OLG Hamm, Beschluss vom 17.06.2016).

Aktuell Juni  2016! Minderjährigenehe. Mit einem Beschluss vom 12.05.2016 hat das OLG Bamberg entschieden, dass eine im Ausland (hier: Syrien) zwischen Staatsangehörigen des Landes (hier: Syrien) geschlossene Ehe gültig ist, auch wenn eine der Ehepartner nicht das Ehemündigkeitsalter nach deutschem Recht erreicht hat. Hier war die Ehefrau bei Eheschließung 14 Jahre alt.  

Aktuell April 2016! Noch freie Plätze für Alleinerziehende mit Kind(ern) Der SHIA-Landesverband Sachsen bietet Alleinerziehenden mit Kindern vom 25. bis 30. Juni 2016 für kleines Geld eine tolle Ferienwoche im St. Wenzelslausstift Jauernick an. Die Kosten betragen inkl. Übernachtung und Verpflegung 175,00 € für Erwachsene und 75,00 € für Kinder zwischen 4 und 18 Jahren. Weitere Informationen über www.shia-sachsen.de, dort "Vereinsarbeit und Mitgliedschaft".

Aktuell April 2016! Identität und Standesamtsurkunden. Mit einem im April 2016 bekannt gewordenen Beschluss vom 04.12.2015 hat das OLG Hamm folgendes entschieden: Die Identität eines ausländischen Elternteils oder Ehegatten ist nicht geklärt, wenn nach Täuschungen über Name, Geburtsdatum usw. keine ausreichenden Unterlagen zur Identität vorgelegt werden können. Ein so genannter Proxypass ("Stellvertreterpass") reicht jedenfalls nicht aus.  

Wenn Sie Probleme mit dem Standesamt haben, insbesondere in Leipzig und Umgebung, hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ulrike Wendler gern weiter.

Aktuell März 2016! Zur Unterhaltspflicht eines nicht verheirateten Kindes gegenüber seinen Eltern

Mit Beschluss vom 09. März 2016 hat der Bundesgerichtshof sich zur Berechnung des Unterhalts, den ein Kindes seinen Eltern im Alter und bei Pflegebedürftigkeit schuldet, geäußert. Bei der Berechnung des für den Elternunterhalt zur Verfügung stehenden Unterhalts kann das unverheiratete Kind auch Unterhalt berücksichtigen, den er für seine Partnerin aufwenden muss, die mit ihm zusammenlebt und wegen der Betreuung eines Kindes nicht arbeiten kann. Für weitere Informationen zum Thema "Elternunterhalt" wenden Sie sich bitte an  Rechtsanwältin Ulrike Wendler . Ein erstes Beratungsgespräch kostet in der Regel 50,00 € zzgl. MwSt.


Aktuell Februar 2016! Bundesverfassungsgericht bestätigt Voraussetzungen für Sorgerechtsentzug

In einer Entscheidung vom 23. Januar 2016 hat das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen für einen Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung thematisiert. Entscheidend ist nicht, ob die Kinder außerhalb des elterlichen Haushalts besser gefördert werden können. Vielmehr kommt es allein darauf an, ob bei den Eltern eine Kindeswohlgefährdung bestehlt. 

Aktuell Januar 2016! Unterhaltsbeträge nochmals gestiegen

Zum 1. Januar 2016 sind die Unterhaltssätze (Düsseldorfer Tabelle) nochmals gestiegen. Wenn Sie als Unterhaltspflichtige/r Unterhalt nach einem so genannten dynamischen Titel (z.B. 110 % des Mindestunterhalts) zu leisten haben, müssen Sie den höheren Unterhalt ohne besondere Aufforderung bezahlen. Wenn dadurch Ihr Selbstbehalt (derzeit 1.080,00 €) nicht mehr gewahrt ist, kann  Rechtsanwältin Ulrike Wendler Sie beraten, ob eine Herabsetzung des Unterhalts in Betracht kommt. Wenn  Sie bzw. Ihre Kinder nicht den titulierten Unterhalt erhalten oder den Eindruck haben, der Unterhalt entspricht schon lange nicht mehr dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen, können Sie natürlich auch eine Beratung bei  Rechtsanwältin Ulrike Wendler in Anspruch nehmen. 

Aktuell November 2015! Ausgestaltung Umgagsrecht

Das Kammergericht Berlin hat in einer verständlich und gut begründeten Entscheidung ausgeführt, dass es dem umgangsberechtigten Elternteil obliegt, den Ort des Umgangs festzulegen Beschluss vom 08.10.2015). Außerdem wies das Kammergericht darauf hin, dass zur Verhängung von Ordnungsgeld bei Verstößen gegen eine Umgangsregelung diese genau bestimmen muss, zu welchen Bedingungen Umgang wahrgenommen werden kann. 

Aktuell Oktober 2015! ALG-2-Sätze steigen!

Die Regelsätze für ALG-2-Bezieher steigen ab Januar 2016 um 5,00 € für Volljährige, um 3,00 € für Kinder und um 4,00 € für Jugendliche. 

Aktuell September 2015! Unterhaltspflicht auch bei Zustimmung zur Samenspende.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 23.09.2015 entschieden, dass ein Mann zur Zahlung von Unterhalt für ein durch fremde Samenspende gezeugtes Kind aufzukommen hat, auch wenn er mit der Mutter des Kindes weder verheiratet war noch die  Vaterschaft anerkannt hat. Voraussetzung: Er muss in die Insemination eingewilligt haben. 

Aktuell August 2015! Die neue Unterhaltstabelle ist da!

Der Mindestunterhalt und damit der Unterhalt nach allen Einkommensstufen sind deutlich erhöht worden. Wer dynamischen Unterhalt (z.B. 100 % des jeweiligen Mindestunterhalts) schuldet, für den erhöht sich der zu zahlende Unterhaltsbetrag automatisch. Bei allen anderen bedarf es einer gesonderten Aufforderung zur Zahlung von Unterhalt. 

Aktuell Juni 2015! Bundesverfassungsgericht bestätigt Möglichkeit des Umgangsausschlusses 

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 25.04.2015 bestätigt, dass ein Umgangsausschluss möglich ist, wenn das Kind den Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil vehement verweigert,  selbst wenn der Wille des Kindes durch den Obhutselternteil beeinflusst ist. Das Kind könne jedenfalls nicht zu einem Umgang gezwungen werden, wenn es diesen nachhaltig ablehne.

Aktuell Mai 2015! Namensänderung bei Kindern

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat am 21.04.2015 entschieden, dass der Mutter das Recht, eine Namensänderung für das Kind zu beantragen, allein zu übertragen ist. Hintergrund war eine - häufige - Konstellation, dass das Kind den Namen des Vaters trug, aber schon lange allein zusammen mit der Mutter lebte.  Zur Stabilisierung des Kindes im Umfeld der Mutter sei ihr zumindest die Antragstellung bei der zuständigen Behörde gestattet. Die zuständige Behörde habe dann endgültig über den Antrag zu entscheiden. 

Aktuell April 2015! Der Sommer naht! Und damit auch Probleme bei Auslandsreisen

Lebens Sie getrennt und besteht für Ihre Kinder gemeinsame elterliche Sorge, stellt sich bei geplanten Auslandsfahrten immer die Frage, ob der andere Elternteil Ihrer Reise mit den Kindern zustimmen muss. WIe oft heißt es bei jurisitschen Fragen - es kommt drauf an. Bei einer Reise mit einem 8-jährigen Kind in ein Ferienressort nach Italien sicher nicht. Anders kann es sein, wenn Sie mit Ihrem 2-jährigen Kind nach Ägypten fliegen wollen. Also - denken Sie daran, diese Fragen rechtzeitig zu klären. Sie können sich gerne an Rechtsanwältin Ulrike Wendler wenden.

Aktuell März 2015! Auskunftsanspruch des Scheinvaters

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer am 18. März 2015 veröffentlichten Entscheidung vom 24. Februar 2015 entschieden, dass  die Mutter nicht verpflichtet ist, dem Scheinvater (also ehemaliger rechtlicher, aber nicht biologischer Vater), Auskunft darüber zu erteilen, mit wem sie in der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte. Der Auskunftsanspruch soll dazu dienen, dass der Scheinvater Schadenersatzansprüche gegen den biologischen Vater wegen geleisteten Unterhalts durchsetzen kann. Sollten Sie als Mutter oder Vater von einer solchen Konstellation betroffen sein, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Ulrike Wendler

Aktuell März 2015! Versorgungsausgleich

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Beschluss vom 11. März 2015 entschieden, dass auch Lebensversicherungen, welche auf das Leben des Kindes abgeschlossen wurden, dem Versorgungsausgleich unterfallen können. Ausnahme: Das Bezugsrecht ist unwiderruflich abgetreten worden.

Aktuell Februar 2015! Grundstücksschenkungen von Eltern an Ex-Schwiegerkinder

Oft kommt es vor, dass Eltern an ihr Kind und dessen Ehepartner das Familiengrundstück übertragen. Dann scheitert die Ehe. Können die Eltern vom dann Ex-Schwiegerkind den geschenkten Grundstücksanteil zurückverlangen? Und wie viel Zeit bleibt ihnen dafür? Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Schenkungen zurück verlangt werden. Mit Urteil vom 03.12.2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass hierfür eine Frist von 10 Jahre gilt.  Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Ulrike Wendler.

Aktuell Januar 2015! Neue Freibeträge für Verfahrens- und Prozesskostenhilfe

Seit Januar 2015 gelten neue Freibeträge bei der Berechnung des zur Verfügung stehenden Einkommens:

Erwachsener:       462,00 €
Erwerbstätigkeit:  210,00 €
Kind bis 18 Jahre: 349,00 €
Kind bis 14 Jahre: 306,00 €
Kind bis 7 Jahre:   268,00 €

Für weitere Fragen, ob für Ihr familiengerichtliches Verfahren (Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht u.ä.) Verfahrenskostenhilfe in Frage kommt, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Ulrike Wendler.

Aktuell Dezember 2014! BGH bestätigt bisherige Rechtssprechung bei fast hälftigem Wechselmodell 

Mit Beschluss vom 5. November 2014 hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtssprechung bestätigt, wonach nur dann beide Eltern barunterhaltspflichtig sind und sich also den Unterhalt teilen müssen, wenn ein streng hälftiges Wechselmodell gelebt wird. Selbst bei sehr hohen Betreuungsanteilen z.B. des Vaters entfällt dessen alleinige Barunterhaltspflicht nicht. Im entschiedenen Fall betreute die Mutter das Kind zu 57 %, der Vater das Kind zu 43 %.

Aktuell Dezember 2014! Selbstbehalt steigt 

In einer Pressekonferenz am 4. Dezember 2014 hat das OLG Düsseldorf bekannt gegeben, dass die Selbstbehaltssätze ab 1. Januar 2015 steigen. Betreffend die Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen und diesen gleichgestellten Kindern steigt der Selbstbehalt für Erwerbstätige auf 1.080,00 € und für Nichterwerbstätige auf 880,00 €.

Aktuell Oktober 2014! Verwirkung von Unterhalt und Weihnachten ist nicht mehr weit.

Unterhaltsansprüche können nicht nur verjähren, sondern auch verwirken. Das gilt selbst für titulierte Unterhaltsansprüche. Als Faustregel gilt: Unterhaltsansprüche, die älter als 1 Jahr sind, können verwirkt, also nicht mehr durchsetzbar sein. 

Weihnachten, das Fest der Liebe - oder des Streits. Immer wieder können sich Eltern nicht darüber einig werden, bei wem das Kind die Weihnachtsfeiertage verbringen soll. Ist das bei Ihnen noch nicht geklärt, denken Sie bitte daran, dass entsprechende Anträge beim Familiengericht zwar gestellt werden können, aber nicht erst am 23. Dezember. Je zeitiger, um so besser! - nur so hat der Richter/die Richterin die Möglichkeit, mit Ihnen und den weiteren Verfahrensbeteiligten eine vernünftige Lösung zu erarbeiten oder, falls das nicht gelingt, eine nachvollziehbare Entscheidung zu treffen. 

Wenn Sie Fragen zu diesen Themen, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Ulrike Wendler 

 

Aktuell September 2014! "Mütterrente" und Versorgungsausgleich

Die so genannte Mütterrente, also die Berücksichtigung von einem Endgeldpunkt pro vor 1992 geborenen Kind, kann Auswirkung auf den Versorgungsausgleich haben. Auch bereits abgeschlossene Versorgungsausgleichsverfahren (z.B. im Rahmen einer Scheidung) können wieder aufgenommen werden. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Ulrike Wendler 

 

Aktuell August 2014! KITA-Plätze in Leipzig

Obwohl seit nunmehr einem Jahr der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Alter von 1 Jahr und der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren schon deutlich länger gesetzlich geregelt ist, bereitet es Eltern im Raum Leipzig nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten, zeitnah einen Kindergartenplatz in zumutbarer Nähe zum Wohnort zu erhalten. Rechtsanwältin Ulrike Wendler berät und unterstützt Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche auf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind. 

 

Aktuell! Ein Jahr gemeinsame elterliche Sorge

Mitte Mai 2013 traten die Änderungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge in Kraft. Seitdem ist die gemeinsame elterliche Sorge für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern einzurichten, wenn dies dem Kindeswohl nicht schadet. Seitdem sind eine ganze Reihe von Entscheidungen ergangen und eine Tendenz deutlich erkennbar - in der Regel wird die gemeinsame elterliche Sorge eingerichtet.  Ausnahmen sind z.B dann gerechtfertigt, wenn die Kommunikation zwischen den Eltern massiv gestört ist oder nicht stattfindet, z.B. aufgrund jahrelanger Verfahren oder in der Beziehung stattgefundener Gewalt. 

 

Aktuell! Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare

Seit 27. Juni 2014 ist für eingetragene Lebenspartner/-innen die so genannte Sukzessivadoption per Änderung im Lebenspartnerschaftsgesetz möglich. Das bedeutet: Ein Lebenspartner/eine Lebenspartnerin kann das von seinem/ihrem Lebenspartner/Lebenspartnerin adoptierte Kind ebenfalls adoptieren. Allerdings bleibt es dabei, dass eine gemeinsame Adoption nicht zulässig ist. Und da verheiratete/verpartnerte Paare nur gemeinsam adoptieren können, ist die Sukzessivadoption nur eine Option, wenn ein Partner/eine Partnerin aus einer vorangegangenen Ehe ein Adoptivkind hat oder vor Verpartnerung ein Kind im Wege der Ein-Eltern-Adoption angenommen hat. 

 

Aktuell! Unterhaltspflicht von Kindern für Eltern

Mit Urteil vom 12.02.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der einseitige Kontaktabbruch eines Elternteils zu seinem Kind nicht notwendig zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs des Elternteils gegen das Kind führt.

Wann sind Kinder für ihre Eltern überhaupt unterhaltspflichtig? Grundsätzlich dann, wenn Eltern aufgrund Alters oder Erwerbsunfähigkeit und mangesl ausreichenden Einkommens oder Vermögens den eigenen Lebensbedarf nicht mehr selbst decken können.

Kann der Unterhalt trotz der Entscheidung des BGH verwirkt sein? Ja, z.B., wenn sich der Elternteil während der Minderjährigkeit des Kindes gar nicht um dieses kümmert, dass Kind also z.B. in einer Pflegefamilie aufwachsen muss. Eine Entscheidung zur Verwirkung ist immer eine Frage des Einzelfalls. 

Wie hoch ist der Opens internal link in current windowSelbstbehalt des Kindes? Derzeit 1.600,00 €. Von dem darüber hinausgehenden Betrag darf das Kind die Hälfte behalten. Bei der Festlegung des zu berücksichtigenden Einkommens kann sehr großzügig verfahren werden, also vielfältige Absetzungen von Aufwendungen, z.B. zur Altersvorsorge, vorgenommen werden. 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Ulrike Wendler.

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Seit 19. Mai 2013 gelten die Neuregelungen zum  Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern in Kraft.

Wie funktionieren die Neuregelungen? 

Vorab - die Neuregelung gilt nicht nur für jetzt geborenen Kinder, sondern für alle minderjährigen Kinder, für die noch keine gemeinsame elterliche Sorge besteht.

Die Mutter ist zunächst bei Geburt des Kindes alleinige Sorgerechtsinhaberin. Stimmt sie einer Einrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht zu, kann der Vater einen Antrag beim Familiengericht stellen. Der Mutter wird der Antrag des Familiengerichts mit einer angemessenen Frist zugestellt. Die Frist darf nicht enden, bevor das Kind 6 Wochen alt ist.

Die Mutter muss innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist Gründe mitteilen, de gegen eine gemeinsame elterliche Sorge sprechen. Reagiert die Mutter innerhalb der Frist gar nicht oder trägt sie keine Gründe vor, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen, kann das Familiengericht in einem vereinfachten Verfahren die gemeinsame elterliche Sorge einrichten. Das heißt, das Jugendamt wird nicht beteiligt und es findet auch keine mündliche Verhandlun statt.

Trägt die Mutter entsprechende Gründe vor, wird über den Antrag des Vaters im üblichen Verfahren, also Anhörung der Eltern, ggf. des Kindes und Beteiligung des Jugendamtes, entschieden.

Was passiert, wenn die Eltern bereits getrennt leben, also insbesondere bei älteren Kindern? Grundsätzlich kommt auch dann die Einrichtung einer gemeinsamen elterlichen Sorge in Betracht. Das Gesetz sieht keine zeitliche Einschränkung für derartige Anträge vor.

Für weitere Fragen und wenn Sie wissen möchten, wie Sie als Mutter oder Vater jetzt reagieren können, wenden Sie sich bitte an  Rechtsanwältin Ulrike Wendler