Glossar - Begriffe Erklärungen

Glossar

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S:
Scheinvater
Selbstbehalt
Streitwert
 
Scheinvater
Als Scheinvater wird ein Mann bezeichnet, der rechtlicher Vater eines Kindes ist, ohne biologischer Vater zu sein. Eine rechtliche Vaterschaft wird durch Geburt des Kindes in der Ehe, Vaterschaftsanerkenntnis oder (gerichtliche) Vaterschaftsfeststellung begründet. Bei Geburt in der Ehe und Vaterschaftsanerkenntnis spielt es keine Rolle, ob der Mann auch biologischer Vater ist.
 



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