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Scheinvater
Selbstbehalt
Streitwert
Selbstbehalt
Mit dem Selbstbehalt wird der Betrag festgelegt, der dem Unterhaltsschuldner nach Abzug seiner zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten und des Unterhalts verbleiben muss. Der Selbstbehalt differenziert danach, gegenüber welcher Person die Unterhaltsfplicht besteht. Am niedrigsten ist der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern (derzeit 1.000,00 €), am höchsten von Kindern gegenüber Eltern (derzeit 1.600,00 € zzgl. der Hälfte des darüber hinausgehenden Betrags). Der Selbstbehalt wird von den Oblandesgerichten festeglegt und in deren Unterhaltsrechtlichen Leitlinien veröffentlicht. Wird der Selbstbehalt bei Berücksichtigung der vollen Unterhaltslast nicht gewahrt, ist eine Mangelfallberechnung vorzunehmen.
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