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Verfahrenkostenhilfe
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Verwirkung
Verfahrenkostenhilfe
Übernahme der Gerichtskosten und der Kosten anwaltlicher Beratung durch die Staatskasse, soweit der Rechtsanwalt im einem Verfahren nach dem FamFG gerichtlich tätig wird, also vor allem in familienrechtlichen Verfahren. Verfahrenskostenhilfe kann ratenfrei oder mit Raten gewährt werden. Verfahrenskostenhilfe wird immer erst für den Zeitraum ab Beantragung gewährt.
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