Glossar - Begriffe Erklärungen

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Onlinescheidung
 
Onlinescheidung
Eine "echte" Onlinescheidung gibt es in Deutschland nicht. Jede Scheidung wird von einem Gericht nur nach mündlicher Verhandlung ausgesprochen. An dieser Verhandlung müssen beide Ehegatten grundsätzlich teilnehmen. Durch eine Onlinescheidung kann lediglich der Zeitaufwand beim Mandanten und beim Anwalt verkürzt werden, weil der Mandantenkontakt hauptsächlich online erfolgt. Eine Online-Scheidung ist daher nur in einfach gelagerten Fällen geeignet. Eine echte Kostenersparnis ist in der Regel mit einer Online-Scheidung nicht verbunden.  
 



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