Ausgleich der in der Ehe erworbenen Vermögenswerte. Grundsätzlich bleibt jeder Ehegatte Inhaber seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens und seiner Schulden. Der andere Ehegatte wird nicht Eigentümer des Vermögens und haftet auch nicht für die Schulden. Bei Scheidung der Ehe wird für jeden Ehegatten ein Vermögensvergleich zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen durchgeführt. Die Differenz ist der Zugewinn. Der Ehegatte, der einen höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, muss die Hälfte der Differenz der beiden Zugewinne an den anderen Ehegatten abgeben = Zugewinnausgleich. |