Aktuell Februar 2021! Zum Namensrecht

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tragen Kinder oft den Nachnamen des Vaters. Oft hat die Mutter nach der Trennung den Wunsch, den Nachnamen zu ändern und dem Kind den eigenen Nachnamen zu geben. Das ist möglich, aber nur, wenn die Namensänderung erforderlich ist. Dafür reicht es nach einer Entscheidung des OVG Bremen vom 04.02.2021, AZ 1 PA 306/20, nicht aus, wenn das Kind gerne den Namen der Mutter und ggf. Halbgeschwister tragen möchte und wenn seit Jahren kein Umgangsrecht mehr stattgefunden hat. Eine seelische Belastung könnte die Erforderlichkeit einer Namensänderung begründen, muss aber über eine bloße "Empflichkeit" (so das Urteil) hinausgehen.

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