Aktuell Februar 2022! Vaterschaft eines Frau-Mann-Transsexuellen.

Nach deutschem Recht kann mit der Geburt eines KIndes nur ein Mann zweiter Elternteil des neugeborenen Kindes werden. Wie aber ist folgender Fall zu bewerten: Zwei Frauen sind miteinander verheiratet. Die eine Frau ist schwanger. Die andere Frau hat zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes aufgrund eines Verfahrens nach dem Transsexuellengesetz den Status eines Mannes. Das Amtsgericht Regensburg hat für diesen Fall entschieden, dass, obwohl bei Eheschließung und Beginn der Schwangerschaft der Ehepartner noch eine Frau war, er trotzdem als Vater des Kindes eingetragen werden kann, weil bei Geburt des Kindes bereits die Geschlechtszuordnung als Mann gegeben war und die Zuordnung als rechtlicher Vater dem Kindeswohl nicht schadet (AZ: UR III 19/21, Beschluss vom 04.02.2022). Übrigens: Rechtlicher Vater und damit Vater mit allen Rechten und Pflichten kann auch jemand sein, der nicht biologischer Vater des Kindes ist.

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