Aktuell Oktober 2024! Reformen im Familienrecht

Im August 2023 hat das Bundesjustizministerium ein Eckpunktepapier zu den beabsichtigten Reformen im Familienrecht veröffentlicht. Mit diesen Reformen wird Familienformen Rechnung getragen, welche sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten entwickelt haben. Insbesondere sollen Betreuungsmodelle neben dem Residenzmodell implementiert und der Unterhalt für minderjährige Kinder stärker an den Betreuungsanteilen der Eltern ausgerichtet werden. 

 

Seit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers und damit seit über einem Jahr war in der Öffentlichkeit nichts mehr zu hören und zu lesen. Jetzt allerdings kommt Bewegung in das Reformvorhaben. Das Bundesjustizministerium hat  konkrete Gesetzesentwürfe erstellt und an die zuständigen Ministerien der Bundesländer verschickt. Am 25. Oktober 2024 soll eine  Besprechung der Justizministerien des Bundes und der Länder stattfinden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass noch in dieser Legislaturperiode des Bundestags, also bis September 2025, das Reformvorhaben mit Verabschiedung der entsprechenden Gesetze abgeschlossen werden soll, so dass jetzt mit einem zügigen Voranschreiten des Gesetzgebungsprozesses gerechnet werden kann. 

 

Wir werden Sie über den weiteren Gesetzgebungsprozess auf dem Laufenden halten. Sobald das Reformgesetz verabschiedet ist, wird insbesondere zu prüfen sein, inwieweit eine Abänderung von bereits bestehenden Unterhaltstiteln (Beschlüsse und Jugendamtsurkunden) in Abhängigkeit vom dann aktuellen Betreuungsmodell möglich ist. Wir empfehlen aber bereits jetzt allen Betroffenen, sich nach Verabschiedung des Reformgesetztes eine rechtliche Beratung zu diesem Thema  in Anspruch zu nehmen, da Änderungen von Unterhaltstiteln gewissen Anforderungen unterliegen und n der Regel erst mit Aufforderung an die Gegenseite, nicht rückwirkend, geltend gemacht werden können.

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