Mindestlohn, Kurzarbeitergeld, Wohngeld & Künstlersozialabgabe

Mindestlohn:

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2025 um 0,41 € auf 12,82 € brutto in der Stunde erhöht.

Die Einkommensgrenze für nicht sozialversicherungspflichtig geringfügig Beschäftigte steigt damit von 538,00 € brutto auf 556,00 € brutto monatlich.


Kurzarbeitergeld:

Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird mit der dritten Kurzarbeitergeldbezugsdauer-verordnung vom 20.12.2024 von zwölf auf 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2025, verlängert. Die Verordnung ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten und bis 31. Dezember 2025 gültig.

Frau Rechtsanwältin Anja M. Martin berät Sie gern.


Wohngeld:

Der Anspruch auf Wohngeld steigt zum 01.01.2025 um etwa 15 %. Personen, die bereits Wohngeld beziehen, müssen keinen gesonderten Antrag stellen, um das höhere Wohngeld zu erhalten.


Künstlersozialabgabe:

Der Abgabesatz zur Künstlersozialabgabe bleibt in 2025 bei 5,0%.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 06. Januar 2025

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