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Ersparnis wegen gemeinsamer Haushaltsführung
Ersparnis wegen gemeinsamer Haushaltsführung
Betrifft die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners. Lebt der Unterhaltsschuldner mit einer ebenfalls ausreichend verdienenden Person zusammen, spart er dadurch Aufwendungen in der allgemeinen Haushaltsführung. Um diese Ersparnis ist der Selbstbehalt Unterhaltsschuldners zu senken. Regelmäßig kann der Selbstbehalt um 10 % gekürzt werden; er kann aber auch geschätzt werden.
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