Glossar - Begriffe Erklärungen

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Prozesskostenhilfe
 
Prozesskostenhilfe
Übernahme der Gerichtskosten und der Kosten anwaltlicher Beratung durch die Staatskasse, soweit der Rechtsanwalt gerichtlich tätig wird. Prozesskostenhilfe kann ratenfrei oder mit Raten gewährt werden. Prozesskostenhilfe wird immer erst für den Zeitraum ab Beantragung gewährt.
 



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